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   VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884   

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VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884 (https://dejure.org/2013,7133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2013 - 6 ZB 12.884 (https://dejure.org/2013,7133)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2013 - 6 ZB 12.884 (https://dejure.org/2013,7133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bundesbeamtenrecht; Post; Versetzung; Abstrakt-funktionelles "Amt"; Konkret-funktionelles "Amt" nicht Streitgegenstand; personenbezogener Aushilfsposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 09.04.2008 - 15 CS 08.257

    Deutsche Post AG; Versetzung; Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Das steht einer rechtswirksamen Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amtes aber nicht entgegen (BayVGH, B.v.9.4.2008 - 15 CS 08.257 - juris Rn. 12).

    Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts steht auch im Einklang mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. April 2008 - 15 CS 08.257 -.

  • BVerwG, 22.02.2011 - 2 B 52.10

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung bei Übertragung eines sukzessiv aufgefüllten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Grundsätzlich genügt nämlich die dauernde Übertragung eines abstrakten Amtes im funktionellen Sinn bei der anderen Dienststelle, also die dauernde Zuweisung zu dieser Dienststelle zur Wahrnehmung (irgend)eines dem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises; die Zuweisung eines konkreten Amtes im funktionellen Sinn (Dienstposten) bei der neuen Dienststelle gehört grundsätzlich nicht zum Inhalt der Versetzungsverfügung, sondern erfolgt durch die neue Dienststelle bzw. den neuen Betrieb (vgl. BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 6 CS 12.365 - juris Rn. 15; B.v. 3.8.2010 - 15 CS 10.458 - juris Rn. 21; Lemhöfer in Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz - BBG, § 28 Rn. 6).

    Die Anfechtungsklage der Klägerin ist ausschließlich gegen die Versetzungsverfügung vom 28. Februar 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. Juli 2011 gerichtet und umfasst keinen Verpflichtungsantrag auf amtsangemessene Beschäftigung (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 22.2.2011 - 2 B 52.10 - juris).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Das im Zulassungsantrag zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - erging schon nicht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift, sondern betraf den auf den Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) gestützten Antrag eines Beamten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Einreihung in eine Beförderungsrangliste.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Zur Darlegung einer Divergenz ist es erforderlich, dass ein inhaltlich bestimmter, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechts- oder Tatsachensatz benannt wird, mit dem dieses von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten und entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz abgewichen sein soll (u.a. BVerwG, B.v. 27.10.2010 - 9 B 93.09 - juris Rn. 10; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, B. v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris Rn. 18; U. v. 15.11.2006 - 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142/147 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 P 25.10

    Mitbestimmung des Betriebsrats im stillgelegten Betrieb eines

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Bei Beamten der Postnachfolgeunternehmen tritt an die Stelle des neuen funktionellen Amtes der neue Aufgabenbereich und an die Stelle des Dienststellen- oder Behördenwechsels der Betriebswechsel (BVerwG, B. v. 25.1.2012 - 6 P 25.10 - juris Rn. 18; U. v. 15.11.2006 - 6 P 1.06 - BVerwGE 127, 142/147 Rn. 18).
  • BVerwG, 30.07.1990 - 7 B 104.90

    Begründung der Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Nach dieser Vorschrift können nur solche Verfahrensmängel gerügt werden, die der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Sache anhaften (vgl. BVerwG, B.v. 30.7.1990 - 7 B 104.90 - NJW 1991, 190).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 9 B 93.09

    Materiell-rechtlicher Standpunkt des Berufungsgerichts als Ausgangspunkt für die

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 6 ZB 12.884
    Zur Darlegung einer Divergenz ist es erforderlich, dass ein inhaltlich bestimmter, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechts- oder Tatsachensatz benannt wird, mit dem dieses von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten und entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz abgewichen sein soll (u.a. BVerwG, B.v. 27.10.2010 - 9 B 93.09 - juris Rn. 10; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - DÖV 1998, 117).
  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 6 CS 12.365

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung von der Deutschen Postbank AG zur Deutschen Post

  • VGH Bayern, 07.11.2011 - 6 CS 11.1794

    Bundesbeamtenrecht; Versetzung; fehlender Tenor; Regelung; abstrakt-funktionelles

  • VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 CS 10.458

    Statusberührende Versetzung; Laufbahnwechsel; Rationalisierung (Deutsche Post

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 6 ZB 12.2055

    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Post AG; Versetzung; Personenbezogener

    Dass es sich um einen "personengebundenen Aushilfsposten" handelt, der Kläger also nicht auf einem Regelarbeitsposten, sondern im personellen "Überhang" beschäftigt wird, ist unerheblich (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2013 - 6 ZB 12.884 - juris Rn. 6).
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